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KI-Tools

Musst du KI-Bilder und KI-Texte auf deiner Website kennzeichnen?

KI-Inhalte kennzeichnen nach Artikel 50 KI-Verordnung: Wann KI-Bilder als Deepfake gelten, wann redaktionell geprüfte KI-Texte ausgenommen sind und wie du den Hinweis umsetzt – mit Checkliste und FAQ.

Laptop auf dem Schreibtisch zeigt eine Webseite mit Landschaftsbild und orangem Kennzeichnungs-Label in der Ecke – Sinnbild für die Kennzeichnung von KI-Inhalten
Ein sichtbares Label direkt am Bild zeigt, dass ein Inhalt mit KI erstellt wurde. (KI-generiertes Bild)

Ob du KI-Inhalte kennzeichnen musst, hängt davon ab, was du veröffentlichst: Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Als Websitebetreiber musst du vor allem realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos und -Audios (sogenannte Deepfakes) als künstlich erzeugt offenlegen. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse musst du ebenfalls kennzeichnen – es sei denn, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und jemand übernimmt die redaktionelle Verantwortung. Für viele Blogbeiträge, Symbolgrafiken und Produkttexte gibt es daher keine pauschale Pflicht, wohl aber klare Grenzfälle.

Dieser Beitrag erklärt dir, welche Regeln für dich als Betreiber gelten, wo die Ausnahmen liegen und wie du eine Kennzeichnung sauber umsetzt. Er ersetzt keine Rechtsberatung; bei konkreten Zweifelsfällen solltest du eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt hinzuziehen.

Was regelt Artikel 50 der KI-Verordnung?

Artikel 50 ist die Transparenzvorschrift der KI-Verordnung (Artikel 50 im AI Act Service Desk der EU-Kommission). Sie unterscheidet zwei Rollen: Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, etwa ein Bildgenerator oder ein Sprachmodell. Betreiber nutzen ein solches System beruflich in eigener Verantwortung. Wenn du mit einem KI-Tool Texte oder Bilder für deine Website erstellst, bist du in aller Regel Betreiber.

Absatz Wen es trifft Was verlangt wird
Abs. 1 Anbieter Menschen müssen erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbot), sofern das nicht offensichtlich ist.
Abs. 2 Anbieter Erzeugte Bilder, Videos, Audios und Texte müssen maschinenlesbar als künstlich markiert sein (z. B. Wasserzeichen, Metadaten).
Abs. 3 Betreiber Hinweis bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung.
Abs. 4 Betreiber Offenlegung von Deepfakes sowie von KI-Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen.
Abs. 5 alle Hinweis klar, eindeutig und barrierefrei, spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.

Für deine Website ist also vor allem Absatz 4 entscheidend. Die technische Markierung nach Absatz 2 ist Sache der Tool-Anbieter. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür laut der Zusammenfassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 bei ITMR Legal eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. An deinen Pflichten als Betreiber ändert der Digital Omnibus nichts.

Wann ist ein KI-Bild ein Deepfake?

Dasselbe Ladengeschäft zweimal: links fotorealistisch mit orangem Kennzeichnungspunkt, rechts als flache Illustration ohne Kennzeichnung
Fotorealistisch und echt wirkend (links) muss gekennzeichnet werden, eine erkennbare Illustration (rechts) in der Regel nicht. (KI-generiertes Bild)

Die KI-Verordnung definiert einen Deepfake als KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Auf eine Täuschungsabsicht kommt es nach den Erläuterungen von Paul, Weiss zu den finalen Leitlinien nicht an. Entscheidend ist, ob der Inhalt plausibel echt wirkt.

Typische Fälle auf Websites

  • Kennzeichnen: ein fotorealistisches KI-Bild deines Ladenlokals, deines Teams oder einer realen Veranstaltung; ein KI-bearbeitetes Produktfoto, das ein echtes Produkt anders zeigt, als es ist; ein KI-Video, in dem eine echte Person spricht.
  • Grenzfall – im Zweifel kennzeichnen: fotorealistische Bilder erfundener Personen oder Orte. Sie ähneln keiner bestimmten realen Person, können aber als echte Fotos wahrgenommen werden.
  • In der Regel keine Pflicht: erkennbar illustrative Grafiken, abstrakte 3D-Szenen, Icons oder offensichtlich fantastische Motive. Nach der Einordnung der Leitlinien auf artificialintelligenceact.eu fallen klar unrealistische Inhalte nicht unter die Definition.

Bei künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken bleibt die Pflicht bestehen, sie ist aber abgeschwächt: Du musst nur offenlegen, dass KI im Spiel war, und zwar so, dass die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt wird.

Wann musst du KI-Texte kennzeichnen?

Hand korrigiert einen ausgedruckten Text mit orangem Stift, im Hintergrund zeigt der Monitor ein Freigabe-Häkchen – redaktionelle Prüfung eines KI-Textes
Substanzielle Prüfung und klare Verantwortung: Dann greift die Ausnahme für redaktionell kontrollierte KI-Texte. (KI-generiertes Bild)

Für Texte greift die Pflicht nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren – etwa Nachrichten, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Themen. Nach der Auslegung der Leitlinien kommt es dabei auf den Informationszweck an, nicht nur auf das Thema. Reine Werbetexte und Produktbeschreibungen werden in der Fachdiskussion überwiegend nicht erfasst.

Wichtiger als die Themenfrage ist für die meisten Websites die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle. Sie greift, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein Mensch hat den KI-Text inhaltlich geprüft und bearbeitet, mit echter Möglichkeit, ihn zu ändern.
  2. Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

Die Leitlinien stellen klar, dass eine Rechtschreibkorrektur oder ein flüchtiges Abnicken nicht reicht. Gefordert ist eine substanzielle Prüfung durch jemanden mit Fachkompetenz. Lässt du den Text danach noch einmal wesentlich von der KI umschreiben, entfällt die Ausnahme wieder. Wie du Prüfschritte und Freigaben in KI-Abläufen organisierst, zeigt dir der Beitrag Wie automatisierst du Arbeitsabläufe mit KI sinnvoll?.

Wie setzt du die Kennzeichnung praktisch um?

Smartphone mit Artikelansicht: Unter einem Landschaftsfoto markiert ein oranger Punkt den Kennzeichnungshinweis in der Bildunterschrift
Der Hinweis gehört direkt ans Motiv – als lesbarer Text, nicht nur als Grafik. (KI-generiertes Bild)

Absatz 5 verlangt einen klaren und eindeutigen Hinweis, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Ein versteckter Satz im Impressum erfüllt das nicht. Bewährt haben sich diese Lösungen:

  • Bilder: eine sichtbare Bildunterschrift wie „KI-generiertes Bild“ oder „Mit KI bearbeitet“ direkt am Motiv. Die EU-Kommission hat dafür außerdem optionale Icons (vollständig KI-generiert, KI-verändert) veröffentlicht.
  • Videos: ein Hinweis zu Beginn oder dauerhaft eingeblendet; bei reinen Audioinhalten ein gesprochener Hinweis.
  • Texte: ein Hinweis am Anfang des Beitrags, wenn keine redaktionelle Prüfung stattgefunden hat.
  • Barrierefreiheit: Der Hinweis muss auch für Screenreader erkennbar sein. Ein Label, das nur als Grafik existiert, reicht nicht; ergänze den Hinweis im Text oder im Alt-Text.

Konkretere Vorgaben findest du im freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Sein zweiter Abschnitt richtet sich ausdrücklich an Betreiber. Die Kommission und das KI-Gremium haben ihn als geeignetes Mittel bestätigt, die Pflichten nachzuweisen. Die ergänzenden Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten sind rechtlich nicht bindend, dienen den Aufsichtsbehörden aber als Maßstab.

Metadaten nicht löschen

Viele Bildgeneratoren schreiben Herkunftsdaten in die Datei, etwa nach IPTC oder C2PA. Beim Komprimieren oder Konvertieren gehen diese Metadaten oft verloren. Prüfe deshalb, ob dein Bildwerkzeug oder dein Optimierungs-Plugin Metadaten entfernt. Für Onlineshops ist das besonders relevant: Google verlangt in seiner Anleitung zu KI-generierten Inhalten in der Google-Suche, dass KI-erzeugte Produktbilder im Merchant Center die IPTC-Angabe DigitalSourceType TrainedAlgorithmicMedia enthalten.

Was bedeutet das für SEO?

Google bewertet Inhalte nach Qualität, nicht nach ihrer Entstehung. Eine KI-Kennzeichnung schadet deinem Ranking deshalb nicht. Problematisch wird es, wenn du mit KI massenhaft Seiten ohne Mehrwert erzeugst: Das kann gegen die Spam-Richtlinie zu „scaled content abuse“ verstoßen. Auch die Einordnung von SEO-Küche zu Googles Haltung bei KI-Texten betont: Gründliche Faktenprüfung und Überarbeitung sind Pflicht, weil KI-Tools Fakten erfinden können.

Die redaktionelle Prüfung, die dich von der Kennzeichnungspflicht für Texte befreit, verbessert also gleichzeitig die Qualität. Ein gutes Content-Briefing für hilfreiche Inhalte legt schon vor dem Schreiben fest, welche Quellen und Prüfschritte nötig sind.

Checkliste: KI-Inhalte auf deiner Website prüfen

  • Liste auf, wo du KI einsetzt: Texte, Beitragsbilder, Produktbilder, Videos, Chatbot.
  • Prüfe jedes KI-Bild und -Video: Wirkt es fotorealistisch und zeigt es reale Personen, Orte, Produkte oder Ereignisse? Dann kennzeichnen.
  • Prüfe KI-Texte: Informieren sie über Themen von öffentlichem Interesse? Wenn ja: Gibt es eine dokumentierte redaktionelle Prüfung und eine verantwortliche Person?
  • Lege einen einheitlichen Hinweistext fest und platziere ihn direkt am Inhalt.
  • Stelle sicher, dass der Hinweis für Screenreader lesbar ist.
  • Kontrolliere, ob dein Bild-Workflow Herkunfts-Metadaten erhält.
  • Wenn du einen KI-Chatbot einbindest: Prüfe, ob der Anbieter einen KI-Hinweis im Dialog zeigt, und ergänze ihn sonst selbst.
  • Dokumentiere, wer Inhalte freigibt. Das hilft bei Rückfragen und bei der Ausnahme für Texte.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Muss ich jedes KI-Beitragsbild kennzeichnen?

Nein. Die Pflicht betrifft Deepfakes, also Inhalte, die realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und echt wirken. Eine erkennbar gestaltete Symbolgrafik fällt in der Regel nicht darunter. Eine freiwillige Bildunterschrift schafft trotzdem Vertrauen und kostet dich nichts.

Reicht ein allgemeiner Hinweis in der Datenschutzerklärung?

Nein. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar erkennbar sein. Ein Satz in einem Rechtstext, den kaum jemand liest, erfüllt diese Anforderung nicht.

Was droht bei Verstößen?

Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Die Behörden müssen dabei Schwere, Dauer und Unternehmensgröße berücksichtigen, wie auch die Übersicht zu Artikel 50 bei Mrak Rechtsanwälte erläutert.

Gilt die Pflicht auch für KI-Agenten auf meiner Website?

Wenn ein KI-System direkt mit Besucherinnen und Besuchern kommuniziert, müssen diese erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen. Diese Pflicht trifft zunächst den Anbieter. Was du beim Einsatz von Agenten zusätzlich absichern solltest, liest du im Beitrag Wie kannst du KI-Agenten sicher einsetzen, ohne ihnen zu viele Rechte zu geben?.

Fazit

Du musst nicht jeden Inhalt kennzeichnen, der mit KI-Hilfe entstanden ist. Pflicht ist die Kennzeichnung bei realistisch wirkenden KI-Bildern, -Videos und -Audios sowie bei ungeprüften KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Wer KI-Texte redaktionell prüft, Verantwortung übernimmt und echt wirkende Bilder sichtbar markiert, erfüllt die Anforderungen und stärkt zugleich das Vertrauen seiner Leserinnen und Leser.

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