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Wie setzt du den Widerrufsbutton in deinem Onlineshop richtig um?

Widerrufsbutton im Onlineshop umsetzen: Was § 356a BGB seit Juni 2026 verlangt, wie der zweistufige Ablauf funktioniert und welche Fehler Abmahnungen riskieren – mit Checkliste und FAQ.

Smartphone mit Onlineshop-Ansicht, ein Finger tippt auf den orange hervorgehobenen Button im Footer – Sinnbild für den Widerrufsbutton
„Vertrag widerrufen“ muss von jeder Seite aus gut sichtbar erreichbar sein – auch auf dem Smartphone.

Den Widerrufsbutton im Onlineshop setzt du richtig um, wenn Kundinnen und Kunden von jeder Seite aus eine gut sichtbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ finden, danach nur Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse angeben, mit „Widerruf bestätigen“ absenden und sofort eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit erhalten. Seit dem 19. Juni 2026 ist diese elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB Pflicht für Verträge, die Verbraucher über eine Website oder App abschließen. Hier erfährst du, was das Gesetz verlangt, wie du die Funktion Schritt für Schritt einbaust und woran du typische Fehler erkennst.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage und die technische Umsetzung allgemein verständlich. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deine Rechtstexte und die fertige Umsetzung im Zweifel von einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder einem Rechtstexte-Dienst prüfen.

Was verlangt die neue Pflicht genau?

Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. Sie hat in die Verbraucherrechterichtlinie einen neuen Artikel 11a eingefügt. Danach muss der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche sicherstellen, dass Verbraucher den Vertrag auch über eine Widerrufsfunktion widerrufen können. Die Funktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein – so zitiert die Kanzlei Lausen den Wortlaut von Artikel 11a der Richtlinie.

Deutschland hat die Vorgabe mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts umgesetzt. Es wurde laut Noerr-Überblick zum Umsetzungsgesetz am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 28) und gilt seit dem 19. Juni 2026. Kern ist der neue § 356a BGB. Zusätzlich wurde die Muster-Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB angepasst.

Für welche Shops gilt die Widerrufsfunktion?

Die Pflicht greift, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Du schließt Verträge mit Verbrauchern (B2C). Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.
  • Der Vertrag kommt über eine Online-Benutzeroberfläche zustande, also über deine Website, einen Teil davon oder eine App.
  • Für den Vertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Erfasst sind Waren, Dienstleistungen, digitale Angebote und Finanzdienstleistungen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Keine Widerrufsfunktion brauchst du für Verträge, die per Telefon, E-Mail, Fax oder Bestellkarte zustande kommen, und für Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht, etwa individuell angefertigte Ware. So fassen es die IHK Frankfurt am Main und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zusammen. Verkaufst du über Marktplätze, setzt in der Regel der Plattformbetreiber die Funktion technisch um. Du bleibst aber dafür verantwortlich, dass es eine gibt.

Wie läuft der Widerruf per Button Schritt für Schritt ab?

Zwei Smartphones mit Pfeil dazwischen: links ein kurzes Formular, rechts ein oranges Häkchen mit Bestätigungs-Button – zweistufiger Widerruf
Erst das Formular, dann „Widerruf bestätigen“: Das Gesetz schreibt einen zweistufigen Ablauf vor.

Das Gesetz schreibt einen zweistufigen Ablauf vor. Die folgende Übersicht zeigt, was auf jeder Stufe passieren muss:

Schritt Was die Kundin oder der Kunde sieht Was du sicherstellen musst
1. Widerrufsfunktion Schaltfläche oder Link „Vertrag widerrufen“ Hervorgehoben, gut lesbar, von jeder Seite erreichbar, ohne Login nutzbar
2. Angaben Formular mit wenigen Feldern Nur Name, Vertragsidentifizierung (z. B. Bestellnummer) und E-Mail-Adresse für die Bestätigung
3. Bestätigungsfunktion Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ Eindeutige Beschriftung; erst dieser Klick übermittelt die Erklärung
4. Eingangsbestätigung E-Mail kurz nach dem Absenden Unverzüglich, auf dauerhaftem Datenträger, mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs

Wichtig für die Frist: Nach § 356a Abs. 5 BGB gilt der Widerruf als rechtzeitig zugegangen, wenn der Verbraucher ihn vor Fristablauf über die Funktion abgeschickt hat. Der Zeitstempel in deiner Eingangsbestätigung ist deshalb kein Detail, sondern ein Beleg für beide Seiten.

Wie setzt du den Widerrufsbutton im Onlineshop um?

Die folgenden Schritte orientieren sich am Bitkom-Praxisleitfaden zur Umsetzung des Widerrufsbuttons und an den Merkblättern der IHKs.

1. Platzierung festlegen

Die Schaltfläche muss von jeder Unterseite direkt erreichbar sein. Der Footer ist zulässig, wenn sich „Vertrag widerrufen“ optisch klar von Impressum, AGB und Datenschutz abhebt – etwa durch Farbe, Fettdruck oder einen eigenen Button-Stil. Ein zusätzlicher Eintrag im Kundenkonto neben den Bestellungen ist sinnvoll. Ein reiner Login-Bereich reicht nach Bitkom nur, wenn ein Vertrag ausschließlich mit Kundenkonto geschlossen werden kann. Erlaubt dein Shop Gastbestellungen, muss die Funktion auch ohne Anmeldung funktionieren.

Plane auch die mobile Ansicht: Liegt der Button im Footer, sollte er auf dem Smartphone ausreichend groß und gut antippbar sein. Wie groß eine Fläche dafür mindestens sein sollte, erklärt unser Beitrag zu Klickflächen auf dem Smartphone.

2. Beschriftungen wörtlich übernehmen

Das Gesetz erlaubt gleichbedeutende Formulierungen. Der Bitkom-Leitfaden empfiehlt trotzdem, genau die Gesetzesformulierungen „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“ zu verwenden. Kreative Varianten wie „Rücksendung starten“ oder „Bestellung zurückgeben“ sind nicht eindeutig und erhöhen das Abmahnrisiko.

3. Formular schlank halten

Laptop mit schlankem Formular aus drei orange umrandeten Feldern für Name, Bestellung und E-Mail-Adresse
Name, Bestellnummer, E-Mail-Adresse – mehr Pflichtangaben darf das Widerrufsformular nicht verlangen.

Frag nur die drei gesetzlich vorgesehenen Angaben ab: Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils und das elektronische Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund oder weitere Pflichtangaben ist nicht zulässig. Weil Verbraucher auch einen Teil des Vertrags widerrufen können, sollte das Formular erlauben, einzelne Artikel einer Bestellung zu benennen – etwa über ein freies Textfeld oder eine Artikelauswahl. Bei eingeloggten Kunden darfst du die Felder vorausfüllen.

Achte auf verständliche Fehlermeldungen, falls eine Bestellnummer nicht erkannt wird. Eine Fehlermeldung darf den Widerruf nicht blockieren. Wie du Meldungen hilfreich formulierst, zeigt unser Beitrag zu Fehlermeldungen im Checkout.

4. Eingangsbestätigung automatisieren

Smartphone zeigt eine E-Mail mit orangem Häkchen, daneben Uhr und Kalender – Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit
Die Eingangsbestätigung kommt sofort per E-Mail – mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit.

Richte eine automatische E-Mail ein, die direkt nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen“ verschickt wird. Sie muss den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Der Noerr-Überblick empfiehlt den Hinweis, dass die Prüfung der Wirksamkeit noch aussteht. Formulierungen wie „Ihr Widerruf wurde akzeptiert“ solltest du vermeiden, denn bestätigt wird zunächst nur der Eingang.

5. Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung anpassen

Die Muster-Widerrufsbelehrung hat einen neuen Gestaltungshinweis. Danach informierst du, dass das Widerrufsrecht auch online unter einer bestimmten Internetadresse ausgeübt werden kann und dass eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger folgt. Den genauen Wortlaut gibt die IHK Braunschweig wieder. In der Datenschutzerklärung ergänzt du, welche Daten über das Widerrufsformular verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange du sie speicherst.

6. Shopsystem-Lösung prüfen statt blind installieren

Viele Shopsysteme liefern die Funktion inzwischen nativ oder über Erweiterungen. Für WooCommerce hatten etwa Germanized und German Market eigene Lösungen angekündigt, für Shopify gibt es mehrere Apps. Die Übersicht der IT-Recht Kanzlei zu Shopsystem-Lösungen zeigt aber, dass nicht jede Erweiterung alle Anforderungen erfüllt: Kritisiert werden unter anderem Login-Pflicht, zu viele Pflichtfelder, fehlende automatische Bestätigungen und Texte, die den Widerruf selbst statt nur den Eingang bestätigen. Teste deshalb jede Lösung mit der Checkliste unten.

Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?

Ein fehlender oder fehlerhafter Button hat zwei mögliche Folgen:

  • Längere Widerrufsfrist: Laut IHK Braunschweig und IHK Frankfurt führt die fehlende Funktion zusammen mit der fehlenden Information darüber zu einer verlängerten Widerrufsfrist von zwölf Monaten und 14 Tagen, weil gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt sind. Kundinnen und Kunden können dann deutlich länger widerrufen als die üblichen 14 Tage.
  • Abmahnungen und Bußgelder: Mitbewerber und Verbraucherverbände können Verstöße abmahnen. Die IHKs weisen außerdem auf mögliche Bußgelder hin.

Wie unterscheiden sich Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Beide Schaltflächen werden leicht verwechselt, regeln aber verschiedene Dinge:

Merkmal Widerrufsbutton (§ 356a BGB) Kündigungsbutton (§ 312k BGB)
Zweck Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen Laufenden Vertrag für die Zukunft beenden
Betroffen Online geschlossene B2C-Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht Online abschließbare Dauerschuldverhältnisse, etwa Abos
Beschriftung „Vertrag widerrufen“ / „Widerruf bestätigen“ „Verträge hier kündigen“ / „jetzt kündigen“
Gilt seit 19. Juni 2026 1. Juli 2022

Die Angaben zum Kündigungsbutton stammen aus der Händlerbund-Meldung zum Kündigungsbutton. Bei Abos können beide Pflichten gleichzeitig gelten. Die IHK Braunschweig rät, die beiden Schaltflächen klar voneinander abzugrenzen.

Checkliste: Ist dein Widerrufsbutton korrekt umgesetzt?

  • Schaltfläche heißt „Vertrag widerrufen“ und ist auf jeder Seite erreichbar.
  • Sie hebt sich im Footer optisch von den übrigen Links ab.
  • Sie funktioniert ohne Login, auch für Gastbestellungen.
  • Sie ist auf dem Smartphone und mit der Tastatur bedienbar.
  • Das Formular fragt nur Name, Bestell- oder Vertragsangabe und E-Mail-Adresse ab.
  • Kein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund.
  • Ein Teilwiderruf einzelner Artikel ist möglich.
  • Die Absendeschaltfläche heißt „Widerruf bestätigen“.
  • Die Eingangsbestätigung kommt automatisch, sofort, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
  • Die Bestätigung bestätigt den Eingang, nicht die Wirksamkeit.
  • Widerrufsbelehrung enthält den neuen Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion.
  • Datenschutzerklärung nennt die Datenverarbeitung im Widerrufsformular.
  • Bei Abos sind Kündigungs- und Widerrufsbutton klar getrennt.

Teste den Ablauf selbst mit einer echten Testbestellung – einmal als Gast und einmal mit Kundenkonto. Prüfe dabei auch die Tastaturbedienung; wie das geht, zeigt unser Beitrag zur Tastaturbedienung deiner Website.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Muss es ein echter Button sein oder reicht ein Link?

Nach den ausgewerteten Quellen kann die Funktion auch als Link umgesetzt sein. Entscheidend ist, dass sie eindeutig beschriftet, hervorgehoben und leicht zugänglich ist.

Darf ich den Button nach Ablauf der Widerrufsfrist ausblenden?

Die Funktion muss mindestens während der Widerrufsfrist verfügbar sein. Der Bitkom-Leitfaden hält es für unschädlich und empfehlenswert, sie dauerhaft sichtbar zu lassen, weil du sie dann nicht für jede Bestellung einzeln steuern musst.

Darf ich nach dem Grund für den Widerruf fragen?

Nicht als Pflichtfeld. Ein Widerruf muss nicht begründet werden, und das Formular darf nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben verlangen.

Gilt die Pflicht auch für meine Shop-App?

Ja. Zur Online-Benutzeroberfläche zählen neben Websites auch Anwendungen einschließlich Mobile-Apps.

Ersetzt der Button mein freiwilliges Rückgaberecht?

Nein. Ein freiwillig verlängertes Rückgaberecht ist eine eigene Leistung. Die gesetzliche Widerrufsfunktion musst du zusätzlich anbieten. Achte darauf, beide Wege in deinen Texten sauber zu unterscheiden.

Die Widerrufsfunktion ist letztlich ein Teil deines Bestell- und Service-Ablaufs. Wenn du deinen Checkout ohnehin optimierst, lohnt es sich, den Widerrufsweg gleich mitzudenken: klar, kurz und ohne unnötige Hürden.

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